*ohne KAT

ohne Kat = die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. der Entfall des Katalysators ist der Zulassungsbehörde zu melden. Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Katalysator (VSD. s.o. *KAT) zu montieren. Bei einigen Fahrzeugmodellen ist die Erteilung der ABE mit Stichtag vor Mitte 2006 entscheidend, ob das Fahrzeug mit einem Katalysator ausgestattet sein muss oder nicht - unabhängig von der ABE. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auspuffdämpfer und Katalysator u.U. auf viele verschiedene Motorradmodelle passt - aber nicht zwangsläufig für jedes dieser Modelle eine Zulassung besitzt, also ggf. per Einzelabnahme eingetragen werden muss. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte den Hersteller Ihres Fahrzeuges und/oder Ihren Lieferhändler. ohne Kat = die Angaben im Fahrzeugbrief und in Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. der Entfall des Katalysators ist der Zulassungsbehörde zu melden; Nachrüstkatalysatoren sind nicht unbedingt Bestandteil der ABE. Informieren Sie sich vor dem Kauf der Auspuffanlage über die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen und ob der Katalysator Bestandteil der ABE ist.
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