Unsere Auspuffanlagen werden nach Kundenwünschen und Kundenspezifikationen
hergestellt. Sie sind keine Lagerware, sondern werden indivudell nach Kundenwünschen innerhalb der Fertigungsmöglichkeiten hergestellt.
hergestellt. Sie sind keine Lagerware, sondern werden indivudell nach Kundenwünschen innerhalb der Fertigungsmöglichkeiten hergestellt.
Hierzu gilt: nach § 312d Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Lesen Sie hierzu auch weitere Angaben zum Widerrufsrecht und zur AGB.
Da Auspuffanlagen aber handgefertigt werden, kann es bei bestimmten
Anlagen zu Lieferverzögerungen kommen.
Schalldämpfer, Krümmer und Auspuffanlagen sind jedoch keine Massenproduktionsware,
sondern werden in liebevoller Handarbeit von Fachleuten nach Ihren
Wünschen und Spezifikationen geschweißt, poliert, hergestellt und veredelt.
Wir sind bemüht die Lieferzeit so kurz wie möglich zu halten.
Anlagen zu Lieferverzögerungen kommen.
Schalldämpfer, Krümmer und Auspuffanlagen sind jedoch keine Massenproduktionsware,
sondern werden in liebevoller Handarbeit von Fachleuten nach Ihren
Wünschen und Spezifikationen geschweißt, poliert, hergestellt und veredelt.
Wir sind bemüht die Lieferzeit so kurz wie möglich zu halten.
Sämtliche wichtige Infos finden sie links unter den weiteren Kundeninfos.
Anmerkung: Angaben zu den jeweiligen Anmerkungen finden Sie in der Typenliste www.barracuda-exhaust.de oder unten.
Fotos/Abb. : sämtliche Fotos und Abbildungen sind Symbolabbildungen und entsprechen nicht unbedingt der tatsächlichen Ware.
MotoGP Anlagen mit dem Hinweis Race sind Racinganlagen ( Rennsport ohne ABE ) und können per Einzelabnahme eingetragen werden.
Auspuffanlagen Schweiz:für die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches EG-ABE Anlagen in der Schweiz homoligisiert. Dafür benötigen wir nach
dem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.
dem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien:
Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und
prüfpflichtig gelten:
Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden
Fahrzeugtyp gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt.
Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen
Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
-katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
-katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;