Gilt die ABE auch für die Schweiz?

Auspuffanlagen Schweiz:

für die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches EG-ABE Anlagen in der Schweiz homoligisiert.

Dafür benötigen wir nach dem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien:

Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und
prüfpflichtig gelten:
Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden
Fahrzeugtyp gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt.
Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen
Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
-katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;

 

Sobald Sie die Anlagen erhalten haben, gehen Sie wie folgt vor.

Für das ASA Datenblatt gehen Sie bitte auf

http://www.speedpro.de/service-datenblatt.htm

und füllen es online aus  und schließen Sie den Vorgang ab, in dem Sie
unten rechts auf den Button Email senden , gehen.

Das Herstellerwerk wird Ihnen , das ASA Datenblatt per Post zusenden.