*m. Kat
m. Kat = mit Katalysator; ohne Kat = die Angaben im Fahrzeugbrief und in
Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. der
Entfall des Katalysators ist der Zulassungsbehörde zu melden. Vergewissern
Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage
den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten
entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen
Einschubkatalysator (VSD.s.o.*KAT) zu montieren. Bei einigen Fahrzeugmodellen
ist die Erteilung der ABE mit Stichtag vor Mitte 2006 entscheidend, ob das Fahrzeug
mit einem Katalysator ausgestattet sein muss oder nicht - unabhängig von der ABE.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Auspuffdämpfer u.U. auf viele verschiedene Motorradmodelle
passt - aber nicht zwangsläufig für jedes dieser Modelle eine Zulassung besitzt, also ggf.
per Einzelabnahme eingetragen werden muss. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte
den Hersteller Ihres Fahrzeuges und/oder Ihren Lieferhändler.
ohne Kat = die Angaben im Fahrzeugbrief und in Fahrzeugschein müssen den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. der Entfall des Katalysators ist
der Zulassungsbehörde zu melden
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