VH Superquiet TüV* Dämpfer für Competition Series 2in1 mit DB Killer und Euro3 Kat
Features:
-Gute Performance und trotzdem nicht zu laut.
-Voller und tiefer Harley Sound auch mit dem Superquiet DB Killer.
-wahlweise verschiedene DB Killer von Race bis Superquiet
- Made in Germany
TüV/Tüv Gutachten/Tüv Protokolle: TüV Protokolle und Gutachten , dienen als Grundlage zur EInzelabnahme. Sie sind keine Garantie zur erfolgreichen Abnahme. Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung. Es bestehen keinerlei Bedenken, für FZ-Typen eine Abnahme gem. §19.2 StVZO durchzuführen.
Keine ABE: Ggf.Schalldämpfer EG-ABE Betriebserlaubnis, noch nicht oder nicht typisiert. Eintragung in die KFZ Papiere möglich durch Einzelabnahme. Produkt muss per Einzelabnahme eingetragen werden. Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung.
Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung und die Verwendung.
e1/a1: Dämpfer/Katalysatoren mit ABE/EG und Prüfzeichen in dieser Kombination noch nicht homologiert, kann jedoch per Einzelabnahme eingetragen werden. Nicht homologierte Dämpfer kommen nicht unbedingt mit homologierter E Nummer, sondern gegebenenfalls mit Herstellerkennung.
Es bestehen keinerlei Bedenken, für FZ-Typen eine Abnahme gem. §19.2 StVZO durchzuführen.
Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung.
Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung.
Im übrigen gilt: für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut Paragraph 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
97/24/EU Anhang 9
Laut Paragraph 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.