*e1/a1

Dämpfer mit ABE/EG und Prüfzeichen bzw. Tüv Protokoll in dieser Kombination noch nicht homologiert, kann jedoch per Einzelabnahme eingetragen werden. Nicht homologierte Dämpfer kommen nicht unbedingt mit homologierter E Nummer, sondern gegebenenfalls mit Herstellerkennung. Wir übernehmen keinerlei Erfolgsgarantie oder Kosten für diese Eintragung oder Sonderabnahme nach §19.2 StVZO. Es bestehen keinerlei Bedenken, für FZ-Typen eine Abnahme gem. §19.2 StVZO durchzuführen. Im Übrigen gilt: für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie: 97/24/EU Anhang 9 Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Seite 1 von 1
Artikel 1 - 10 von 10